Exklusive Behandlung von nicht-Schlachttieren
In meiner Praxis für Orthopädie und Sportmedizin liegt mein Augenmerk darin, meinen Patienten stets die bestmöglichste Behandlung zukommen zu lassen, sowie die Gesunderhaltung und Langlebigkeit des Sportpferdes als „Partner“ zu visualisieren.
Im Rahmen dessen bin ich gezwungen, Medikamente auf Grund von Therapienotstand umzuwidmen. Nach dem Arzneimittelgesetz ist hierbei eine Wartezeit von 6 Monaten auf lebensmittelliefernde Tiere einzuhalten. Dies stellt allerdings insofern einen Konflikt dar, weil ein zur Schlachtung bestimmtes Tier möglichst schnell nach Behandlung wieder volle Leistung zeigen soll oder aber bei Nichterfolg geschlachtet wird. Tritt letzteres ein, ist das Tier vor Beendigung der Wartezeit nicht zur Schlachtung und somit nicht zum menschlichen Verzehr zugelassen. Diese Tatsache bringt zwangsläufig eine Hinterfragung seitens des Kunden mit sich, ob das verwendete Medikament auch tatsächlich von Nöten ist. Wenn es dies allerdings nicht wäre, bestünde kein Therapienotstand.
Ein weiterer Aspekt, warum ich ausschließlich Nichtschlachttiere behandle, ist unter ethischen Gesichtspunkten zu finden. Es widerstrebt mir, ein Pferd im Laufe seines Lebens stets zu unterstützen, damit es an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit kommt, um es schlussendlich, nachdem es ausgedient hat, noch für den Schlachtpreis loszuwerden.
